Die Schlösserstiftung hatte im vergangenen Jahr gegen
mehrere Bildagenturen und Fotografen auf Unterlassung und Schadenersatz
geklagt. Nach ihrer Ansicht hätten diese Aufnahmen ohne Genehmigung auf
dem SPSG-Gelände gemacht und die Fotos zur kommerzieller Nutzung
angeboten. In der Klage forderte die Stiftung etwa von der Agentur
Ostkreuz auch die Löschung tausender Fotos aus Bilddatenbanken. Laut
Henze stehe ausschließlich der SPSG eine gewerbliche Film- und
Fotoverwertung ihrer Bauwerke zu.
Vor dem
Landgericht in Potsdam hatte die Schlösserstiftung zunächst recht
bekommen. Das Oberlandesgericht kippte aber im Februar 2010 die
"Knipsgebühr" in zweiter Instanz wieder. Es gebe "kein Vorrecht" der
Stiftung, Bilder ihrer Anlagen zu verwerten, befanden die Richter. Auch
dürfe sie keine Gebühren erheben. Fotografen hätten das Recht, den
wirtschaftlichen Nutzen aus ihren Fotos zu ziehen. Die
Schlösserstiftung, die von den Ländern Berlin, Brandenburg und dem Bund
getragen wird, habe die Aufgabe, dass ihre Parks der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden. Sie erfülle einen "öffentlichen Auftrag", so
Gerichtssprecherin Martina Schwonke.
"Wir wollen
Rechtssicherheit", begründete jetzt Henze trotzig den Gang nach
Karlsruhe. Außerdem sieht sich die Stiftung in der Rolle des Schwarzen
Ritters: "Das betrifft ja nicht nur uns, sondern auch andere
Schlösserverwaltungen in Deutschland - wir haben alle mit den gleichen
Problemen zu kämpfen", sagte Henze. Mit der Einführung von
Eintrittpreisen für Potsdamer Parkanlagen hat die SPSG bereits die
"Probleme" gelöst.
Da die Revision vor dem BGH
noch aussteht, zahlt die Stiftung keine Gebühren zurück, die sie bereits
von Fotografen oder Agenturen kassiert hat. Darauf und auf die erneute
Verhandlung vor dem BGH reagierten die betroffenen Agenturen aber auch
Touristikunternehmen und Journalistenverbände jetzt sauer. Der Stiftung
komme durch die Fotos und die verbundene Werbung ein Mehrwert zugute,
erklärte Michael Kruse von der Potsdamer Segway-Point
Tourismusgesellschaft. Zudem sei es für ihn "sehr bedenklich", wenn die
Stiftung weiterhin Steuergelder für juristische Auseinandersetzungen
auszugeben gedenke. Der Stiftung gehöre nicht das Bildermonopol.
Quelle: http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/potsdams-letzter-schuss/