Groß Glienicker
See: Alle Enteignungsanträge eingereicht
Die Landeshauptstadt Potsdam hat
jetzt alle Anträge auf ein Enteignungsverfahren für einen freien Uferweg am
Groß Glienicker See bei der Enteignungsbehörde des Landes Brandenburg
eingereicht. Insgesamt 24 entsprechende Anträge sind gestellt worden.
Die Landeshauptstadt hatte den
Eigentümern von 27 Grundstücken am Ufer des Groß Glienicker Sees im April 2011
Kaufangebote für den Weg unterbreitet bzw. nachgefragt, ob für die Wegefläche
eine Dienstbarkeit eingetragen wird. Darauf nahm ein Eigentümer das Angebot an,
zwei andere stellten eine Wegedienstbarkeit in Aussicht.
Gegenstand der Enteignungsanträge
ist die Eintragung einer Wegedienstbarkeit zugunsten der Allgemeinheit.
Die Enteignungsbehörde leitet die
Anträge an die Eigentümer bzw. ihre Rechtsanwälte weiter. Zwei Eigentümer, die
Post von der Enteignungsbehörde erhalten haben, haben gegenüber der
Landeshauptstadt erklärt, eine Dienstbarkeit eintragen zu wollen. Die
Landeshauptstadt hofft, dass nun auch andere Eigentümer dem Beispiel folgen
werden.