Etwas erinnert das juristische Hickhack um die "Knipsgebühr" an die berüchtigte preußische Prinzipienreitere: Die Potsdamer Stiftung Schlösser und Gärten (SPSG) hat jetzt beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision gegen das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts eingelegt. Das oberste deutsche Gericht soll den Streit um die Erlaubnis und Verwertungsrechte von Fotos in den Park- und Schlossanlagen von Sanssouci, Charlottenburg oder in Rheinsberg endgültig klären. "Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass unsere Auffassung richtig ist", sagte Stiftungssprecher Ulrich Henze. Wann der BGH entscheiden wird, ist noch offen. Private Knipser sind von der Sache nicht betroffen. ...